Schornsteinfegerkosten in 2014
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Schornsteinfegerkosten in 2014

Wie hoch sind die Schornsteinfegerkosten 2014?

Für Verbraucher, die zur Miete wohnen, ist der Schornsteinfeger in der Regel nicht mehr als ein Glücksbringer. Denn Mieter bekommen oft nicht einmal mit, dass der Besuch des Schornsteinfegers bis zu einem dreistelligen Betrag kosten kann, je nachdem welche Arbeiten er verrichtet. Auch für Immobilienbesitzer, bei welchen der Schornsteinfeger regelmäßig klingelt, sind die Kosten oft nicht transparent. Der Grund: Die Abstände zwischen den einzelnen Visiten sind so groß, dass sich die Gebührensätze zwischenzeitlich geändert haben können. Denn was der Schornsteinfeger für hoheitliche Aufgaben verlangen darf, ist in der Gebührenordnung Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Trotzdem kann es vorkommen, dass der Nachbar weniger für den Schornsteinfeger bezahlen muss. Denn seit dem 1. Januar können die Verbraucher ihren Schornsteinfeger selbst auswählen und damit auch die Preise für sonstige Serviceleistungen individuell aushandeln.


Welche Aufgaben hat der Schornsteinfeger?

Das Aufgabenfeld des Schornsteinfegers ist relativ klar definiert, was für den Verbraucher aber oft schwierig nachzuvollziehen ist. Denn teilweise übernimmt der Schornsteinfeger hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Staates. Dazu gehören etwa die Feuerstättenschau, also die Überprüfung von neu installierten Heizungsanlagen sowie deren regelmäßige Überprüfung. Das muss laut Gesetzgeber innerhalb von sieben Jahren zweimal geschehen. Darüber hinaus reinigt und prüft der Schornsteinfeger Schornsteine und Misst die Werte von Öl-, Gas- und Pelletheizungen sowie von Durchlauferhitzern, die mit Gas betrieben werden.

Sämtliche Aufgaben durften bis zum 31. Dezember 2012 nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Aufgrund von Bestimmungen der Europäischen Union musste dieses sogenannte Kehrmonopol jedoch gelockert werden. Nun können die Immobilienbesitzer bestimmte Leistungen wie Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten von jedem beliebigen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen. Obwohl auch der Preis für diese Dienstleistungen in der Gebührenordnung festgelegt ist, können die Preise für diese Tätigkeiten individuell ausgehandelt werden. Allerdings können die Verbraucher keine allzu großen Rabatte erwarten, weil sich der Schornsteinfeger auch in diesen Fällen weitgehend an der Gebührenordnung orientiert.


Wann ist die Gebührenordnung verpflichtend?

Daneben gibt es nach wie vor Dienstleistungen, bei welchen der Schornsteinfeger an die Gebührenordnung gebunden ist. Auch nach dem Fall des Kehrmonopols bleibt der Bezirksschornsteinfeger dafür zuständig, neue Schornsteine und Feuerstätten abzunehmen und das sogenannte Kehrbuch, in welchem alle Feuerstätten seines Bezirks aufgeführt sind, zu verwalten. Auch die turnusmäßige Feuerstättenschau sowie das Ausstellen eines Feuerstättenbescheids zählen nach wie vor zu den hoheitlichen Aufgaben.


Sind die Gebühren bundesweit einheitlich?

Regionale Unterschiede gibt es bei den Gebühren für Schornsteinfeger grundsätzlich nicht, die Kosten unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Um die Gebühren zu berechnen, sind in der KÜO sogenannte Arbeitswerte festgelegt. Dieser Arbeitswert bemisst den zeitlichen Aufwand, der für eine bestimmte Tätigkeit veranschlagt wird. Jeder Arbeitswert wird mit einem bestimmten Betrag vergütet. Während die Arbeitswerte bundesweit einheitlich festgelegt sind, unterscheidet sich die Vergütung. Diese beträgt zwischen 1,07 Euro und 1,31 Euro inklusive Mehrwertsteuer.


Wo ist der Schornsteinfeger am günstigsten?

Immobilienbesitzer zahlen in der Bundeshauptstadt Berlin am wenigsten für den Schornsteinfeger. Hier wird die Arbeitseinheit mit 1,07 Euro verrechnet. Drei Cent mehr pro Arbeitseinheit zahlen die Bürger in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Am teuersten ist der Besuch des Schornsteinfegers in der Hansestadt Hamburg, wo der Arbeitswert mit einem Betrag von 1,31 Euro verrechnet wird. In allen anderen Bundesländern zahlen die Immobilienbesitzer 1,20 Euro je Arbeitswert.


Wie können Immobilienbesitzer die Kosten für den Schornsteinfeger ermitteln?

Wer die Kosten für den nächsten Schornsteinfegerbesuch ermitteln möchte, braucht sich also lediglich die aktuelle Fassung der KÜO besorgen, die im Internet zu finden ist. Anschließend addiert der Immobilienbesitzer die Arbeitswerte der jeweiligen Leistungen und multipliziert sie mit dem jeweils gültigen Vergütungssatz. Dazu ein Rechenbeispiel:

Wenn der Schornsteinfeger bei seiner Visite neben Kehrarbeiten auch eine Emissionsmessung sowie Überprüfungs- und Messarbeiten durchführt, addieren sich diese Leistungen auf einen Arbeitswert von 25,6. Diese Visite kostet also in Berlin 27,40 Euro, in Hamburg 33,54 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt 28,16 Euro und in allen anderen Bundesländern 30,72 Euro.


Wer legt die Gebühren fest?

Die zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes treffen sich in regelmäßigen Abständen mit dem Mieterbund, Vertretern der Haus- und Grundeigentümern sowie dem Schornsteinfegerhandwerk, um die Gebührenordnung auf den Prüfstand zu stellen. Diese Runde legt dann jeweils fest, ob die bisherigen Gebührensätze auch weiterhin gelten oder ob eine neue Berechnung angestellt werden muss. Weil dabei alle beteiligten Parteien am Verhandlungstisch sitzen, ist eine faire Preisbildung gewährleistet.