Schornsteinfeger: Der Wegfall des Monopols und seine Folgen
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Schornsteinfeger: Der Wegfall des Monopols und seine Folgen

Zum 1. Januar 2013 entfiel das Schornsteinfegermonopol. Seither dürfen Hausbesitzer für bestimmte Leistungen einen Vertrag mit einem Kaminkehrer ihrer Wahl schließen. Wesentliche Belebungen des Wettbewerbs am Schornsteinfeger-Markt sind bisher jedoch nicht zu beobachten.

Hoheitliche Aufgaben verbleiben beim Bezirksschornsteinfeger


Bestimmte hoheitliche Aufgaben dürfen weiterhin nur von einem Bezirksschornsteinfegermeister durchgeführt werden. Zu diesen Aufgaben, die etwa ein Fünftel des Gesamtumsatzes ausmachen, gehören z. B. Neuabnahmen von Feuerstätten und Kaminen und die Feuerstättenschau (einschließlich der Ausstellung des Feuerstättenbescheides), die alle 3,5 Jahre durchgeführt wird. Für diese hoheitlichen Aufgaben gilt weiterhin eine Gebührenordnung mit festen Tarifen. Hinsichtlich dieser Tätigkeiten wurden etliche Kehrbezirke neu ausgeschrieben. Ein Schornsteinfegermeister darf höchstens einen solchen Kehrbezirk für hoheitliche Aufgaben innehaben.


Entwicklung der Anzahl der Schornsteinfeger-Betriebe und der Beschäftigten


Seit der Marktöffnung durch das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zum 1.1.2013 hat sich die Zahl Schornsteinfeger-Betriebe erhöht. Ende 2013 lag die Anzahl der im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks organisierten Kaminkehrer-Betriebe in Deutschland bei 7.228, die 20.000 Arbeitnehmer beschäftigten. Hinzu kamen 217 nicht im Bundesverband organisierte Kaminkehrer. Im Jahr 2003 betrug die Anzahl der organisierten Betriebe noch etwa 8.050 und 2009 7.730.

Neue Geschäftsfelder für Schornsteinfeger-Betriebe


Schornsteinfeger haben zudem neue Geschäftsfelder rund um die Energiewende für sich entdeckt. Kaminkehrer dürfen jetzt nicht nur - unabhängig von einem Kehrbezirk - die Reinigung von Schornsteinen durchführen, sondern auch Energieausweise ausstellen und Heizanlagen messen.
Viele Schornsteinfeger-Betriebe verfügen mittlerweile über einen Gebäudeenergieberater, der Hauseigentümern Maßnahmen für eine rationellere und damit umweltschonendere Energieverwendung empfiehlt. Bei zwei Dritteln der bisherige Energieberatungen wurde den Hauseigentümern der Austausch ihrer Heizungsanlage angeraten, während eine Dämmung der Gebäudeaußenhülle in über 50 Prozent und eine Dachdämmung in fast 40 Prozent empfohlen wurde.

Deutlicher Anstieg der Auszubildenden-Zahl


Zu beobachten ist ferner die Einstellung von deutlich mehr Auszubildenden durch die Kaminkehrer-Betriebe. Die Zahl der 2013 neu eingestellten Auszubildenden lag nach Auskunft des Bundesverbandes bei 803 und damit 7,9 Prozent höher als 2012 (744) sowie 48,2 Prozent höher als 2011, als nur 562 Azubis ihre Ausbildung begannen. Die Gesamtzahl der Auszubildenden aller drei Lehrjahre betrug im Jahr 2013 exakt 2.000 (nach 1.835 in 2012 und 1.505 in 2009). Dennoch wird geschätzt, dass den Kaminkehrer-Betrieben in den kommenden Jahren etwa 400 Auszubildende fehlen werden.

Keine Preisrückgänge bei Kaminkehrerleistungen


Trotz Erhöhung der Betriebsanzahl kam es bisher nicht zu den von den Kaminfegern befürchteten Preisrückgängen für Schornsteinfeger-Leistungen, wenngleich Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer verstärkt Angebote einholten. Der Gesamtumsatz der Branche hat sich im Jahr 2013 leicht erhöht.

Bisher kaum Belebung des Wettbewerbs


Da hoheitliche Aufgaben bei den Bezirksschornsteinfegern verbleiben, werden viele Hauseigentümer auch die nichthoheitlichen Tätigkeiten von ihrem bisherigen Kaminkehrer ausführen lassen und nicht zu einem anderen Betrieb wechseln. Der Wegfall des Schornsteinfeger-Monopols dürfte in der bisherigen Form kaum zu einer durchgreifenden Belebung des Wettbewerbs führen. Allenfalls bei einer weiteren erheblichen Einschränkung der hoheitlichen Aufgaben bzw. bei einem vollständigen Wegfall der Kehrbezirke könnte eine größere Anzahl von Hausbesitzern einen Kaminkehrer-Wechsel bei preisgünstigen Angeboten in Betracht ziehen. Bis dahin werden sich vermutlich auch die Preise für Schornsteinfeger-Leistungen nicht wesentlich verändern.