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Der Wohl bekannteste Schornstein der Welt
Der Schornstein der Sixtinischen Kapelle im Vatikan ist der wohl bekannteste der Welt. Erst kürzlich, nämlich bei der letzten Wahl des Papstes, kam dieser wieder zum Einsatz, um durch aufsteigenden weissen Rauch die Wahl eines neuen Papstes zu verkünden.
Ende des Kehrmonopols - Vergleichen Sie Ihren Schornsteinfeger
Mit Ablauf des Jahres 2012 ist das Kehrmonopol gefallen, welches bislang den Schornsteinfegern auf Lebenszeit einen festen Bezirk zugeordnet hat.
2013 bietet sich somit Hausbesitzern die Möglichkeit, ihren Schornsteinfegerbetrieb frei zu wählen. Mit dieser Liberalisierung werden nach Angaben des Energieverbraucherbundes auch die in der Kehr- und Überwachungsverordnung festgesetzten Gebühren hinfällig. Dies bedeutet, dass der Wettbewerb auf dem Markt eröffnet wird. Hausbesitzer können in Zukunft Preise für Schornsteinfegerarbeiten vergleichen. Lassen Sie sich aber nicht nur vom Preis treiben, Qualität und die richtige Ausbildung und Qualifikation ist hier sehr wichtig.
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Zunächst müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass Reinigungs-, Wartungs- und Kehrarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die jeweiligen Intervalle und notwendigen Arbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid.
Des Weiteren können Hausbesitzer ihren Schornsteinfegerbetrieb nunmehr frei wählen. Da die Betriebe nunmehr auch nicht mehr an einheitliche Gebühren gebunden sind, können sie in ihrer Höhe erheblich variieren. Im Endeffekt empfiehlt es sich für Hausbesitzer, bereits jetzt Angebote mehrerer Schornsteinfegerbetriebe einzuholen und die Preise und Leistungen zu vergleichen. Dies gilt insbesondere für Betriebe aus dem europäischen Ausland, die jetzt auch in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten dürfen.
Für die etwa 20.000 Schornsteinfeger in Deutschland wirkt sich der Fall des Kehrmonopols nachteilig aus. Zum einen erhalten sie ab 2013 auch Konkurrenz aus dem europäischen Ausland und zum anderen sind die Kehrbezirke nicht mehr bis zum Eintritt des Rentenalters gesichert. Was sich für Hausbesitzer durch die freie Preisgestaltung und vielfältige Wahlmöglichkeiten zum Vorteil auswirken kann, greift nachteilig in die Zukunft der Kaminfeger ein.
Das Schornsteinfegergesetz wurde im November des Jahres 2008 verabschiedet. Ersetzt wird das Gesetz durch das "Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk" vom 26.11.2008. Dies geschah vor dem Hintergrund der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.
Für den handwerklichen Markt der Kaminfeger sollte der Markt geöffnet werden. Doch da die Schornsteinfegerarbeiten auf Grundlage der Feuerstättenbescheide durchgeführt werden müssen, wurde ein Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2012 vereinbart. Innerhalb dieses Zeitraumes sollten alle Feuerstättenbescheide erlassen werden. Diese Bescheide enthalten die zukünftigen Regelungen in Bezug auf Reinigungsintervalle, Abnahmen und Feuerstättenschauen.
Nach Ablauf des 31.12.2012 gilt der Wettbewerb um den Markt der Schornsteinfegerarbeiten als eröffnet. Weiterhin übernehmen Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlageninstallateure die herkömmlichen Wartungen an Feuerstätten, wobei Kehrarbeiten und Überprüfungen den Schornsteinfegermeisterbetrieben obliegen. Gleiches gilt für Abnahmen und Feuerstättenschauen nach den jeweiligen Landesrechten. Viele Unternehmen aus dem Sanitär- und Heizungsbereich denken daher darüber nach, einen Schornsteinfegermeister zu beschäftigen, um auch diese Dienstleistungen anbieten zu können.
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